KfW-Zuschuss zum Einbruchschutz
Zuschuss für Einbruchschutz von der KfW-Bank
- bis 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz
Was wird gefördert?
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren nach DIN EN 1627
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser)
- Einbau von Türspionen
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
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